Anwaltskanzlei Reusch
Die Anwaltskanzlei wurde von Rechtsanwältin Reusch im Jahre 1984 gegründet.
Frau Reusch ist seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Ehe- und Familienrecht, Scheidungsrecht und Erbrecht.
Wir beraten und vertreten unser Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten und stellen höchste Anforderungen an die juristische Qualität unserer Arbeit.
Rechtsgebiete
Ehe- und Familienrecht
Wir beraten und vertreten bei dem Abschluss und dem Zustandekommen von: Eheverträgen, familienbezogenen Gemeinschafts- und Gesellschaftsverträgen, und Güterstands-vereinbarungen.
Scheidungsrecht
Wir beraten und vertreten bei: Trennung, Ehescheidung, Ehegatten- und Kindesunterhalt, güterrechtliche Auseinandersetzungen und Angelegenheiten der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.
Erbrecht
Wir beraten unter Berücksichtigung individueller Wünsche in den Thematiken der Nachlassplanung, Erbfolgen, Errichtung letztwilliger Verfügungen. Im Falle eines Erbfalls auch bei der Herbeiführung der notwendigen Erbnachweisen.
Telefon / Fax
069 / 94 94 28 04
069 / 94 94 28 06
office@kanzlei-reusch.de
Büro
Klarastraße 13
60433 Frankfurt am Main
Erreichbar
Montag-Freitag