Bereiche
Rechtsgebiete
Ehe- und Familienrecht
Wir bemühen uns, mit unseren Mandanten die rechtlichen Weichen für das Zusammenleben möglichst in guten Tagen zu stellen, um spätere Konflikte für Partner und Kinder schonender, im Idealfall einvernehmlich zu bewältigen.
Wir beraten und vertreten bei dem Abschluss und dem Zustandekommen von: Eheverträgen, familienbezogenen Gemeinschafts- und Gesellschaftsverträgen, Güterstandsvereinbarungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Scheidungsrecht
Im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsverfahren legen wir Wert darauf, Konflikte möglichst zu entschärfen.
Gleichzeitig jedoch die rechtlichen Ansprüche unserer Mandanten im erforderlichen Umfang durchzusetzen.
Wir beraten und vertreten bei: Trennung, Ehescheidung – auch mit Auslandsbezug, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Umgang- und Sorgerecht, güterrechtliche Auseinandersetzungen und Angelegenheiten der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.
Erbrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten bei einer deren Wünschen und Bedürfnissen angepassten Nachlassplanung.
Ansonsten beraten und unterstützen wir die Gestaltung der Erbfolge bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen, insbesondere im Bereich einseitig oder gemeinschaftlich errichteter Testamente oder Erbverträge.
Ist ein Erbfall eingetreten, unterstützen wir unsere Mandanten bei der dann notwendigen Regelung zur Herbeiführung von
Erbnachweisen und
der Nachlass-
auseinandersetzung.